2. Juli 2018 · Arbeitsrecht · Sportrecht Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 16.01.2018 (Az.7 AZR 312/16) entschieden, dass eine Befristung des Arbeitsvertrags im Profifußball aufgrund „der Eigenart der Arbeitsleistung“ gerechtfertigt sei.
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