Sanktionen bei Verstößen gegen das Bayerische Genderverbot? Interview mit Rechtsanwalt Dr. Luckow in SPIEGEL.de
In SPIEGEL.de wurde am 23.03.2024 ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Luckow zur Frage von Sanktionen bei Verstößen gegen das Bayerische Genderverbot veröffentlich. Hierzu führte er unter anderem aus:
Grundlage ist die Allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaat Bayern (AGO), die nur die staatlichen Behörden, Schulen und Hochschulen und die Landratsämter, soweit sie staatlich handeln, betrifft, nicht die Städte und Gemeinden.
Das Verbot betrifft nicht das gesprochene Wort, sondern nur den dienstlichen Schriftverkehr. Bei den Sanktionen ist zwischen Beamten und Angestellten zu unterscheiden.