13. Juli 2017 · Gesellschaftsrecht

Wettbewerbsverbot eines GmbH-Gesellschafters

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 15.03.2017 – (Az. 14 U 3/14) über die Klage einer GmbH gegen den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen der Verletzung des Wettbewerbsverbots zu entscheiden.

Der Beklagte war Gesellschafter und Geschäftsführer der klagenden GmbH. Der Gesellschaftsvertrag als auch der Geschäftsführeranstellungsvertrag enthielten ein Wettbewerbsverbot. Nach einem Streit kündigte der Beklagte den Anstellungsvertrag  sowie seine Beteiligung an der Gesellschaft. Bereits vor der Kündigung hatte der Beklagte eine Beteiligung in Höhe von 12 % an einem Konkurrenzunternehmen erworben. Mit der Klage nimmt die Klägerin den Beklagten wegen eines Wettbewerbsverstoßes in Anspruch.

Landgericht und Oberlandesgericht haben die Ansprüche der Klägerin wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot abgelehnt. Der Geschäftsführer habe durch den Erwerb der Minderheitsbeteiligung gegen kein ihn treffendes Wettbewerbsverbot verstoßen.  Rein kapitalistische Minderheitsbeteiligungen an einem Konkurrenzunternehmen seien nicht von der sachlichen Reichweite eines Wettbewerbsverbots umfasst, wenn kein Einfluss auf die Geschäftsführung, keine Tätigkeit im Unternehmen und keine Möglichkeit, auf dieses Einfluss zu nehmen, einhergingen.

Vertragliche Wettbewerbsverbote seien im Lichte des Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz auszulegen, weil sie regelmäßig die Berufsausübungsgemeinschaft des Gesellschafters berühren.

Wettbewerbsverbote sollen verhindern, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer seine aus der Gesellschafterstellung erlangten Kenntnisse oder seinen auf der Gesellschafterstellung beruhenden Einfluss dazu verwendet, die eigenen Geschäfte zum Nachteil der Gesellschaft zu fördern.

 

Ansprechpartner:

Dr. Georg Graml, Rechtsanwalt