Förderprogramme Corona

Schlussabrechnung und Rückforderung

Das Wichtigste zuerst: Viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige sehen sich aktuell mit Rückforderungsbescheiden für Corona-Hilfen wie Überbrückungshilfe I–IV oder die Soforthilfe in Bayern konfrontiert. Oft kommt das völlig überraschend. Grund ist meist die restriktive Prüfung durch die Bewilligungsstellen im Rahmen der verpflichtenden Schlussabrechnung.

Wenn Sie betroffen sind oder Nachfragen der Behörde erhalten haben: Reagieren Sie möglichst sofort und holen Sie rechtlichen Rat ein. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten im Hinblick auf Anfechtung, Erlass oder Ratenzahlung – schnell, individuell und lösungsorientiert.

Corona-Förderprogramme: Rückforderungen und Schlussabrechnung – jetzt handeln!

Während der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Förderprogramme durch Bund und Länder ins Leben gerufen – etwa die Überbrückungshilfen I bis IV, Neustarthilfen oder das bayerische Soforthilfeprogramm. Fast alle Hilfen wurden zunächst nur vorläufig bewilligt – unter dem Vorbehalt einer späteren Schlussabrechnung.

Nun fordern die zuständigen Bewilligungsstellen (z. B. IHK für München und Oberbayern oder Regierungen in Bayern) in vielen Fällen die Rückzahlung dieser Hilfen – teilweise sogar vollständig.

Was ist der Hintergrund?

  • Die Schlussabrechnung ist verpflichtend. Wer sie nicht fristgerecht einreicht, riskiert Rücknahme- und Rückforderungsbescheide.
  • Die Behörden prüfen aktuell streng und oft mit enger Auslegung der Fördervoraussetzungen – besonders bei:
    – der „coronabedingten“ Umsatzeinbuße (Überbrückungshilfe)
    – dem „Liquiditätsengpass“ (Soforthilfe Bayern)

Achtung! Selbst finanziell stark betroffene Unternehmen erhalten häufig Ablehnungen, wenn der Bezug zur Pandemie aus Sicht der Behörde nicht klar genug belegt ist.

Was Sie jetzt tun sollten:

  • Holen Sie vor Beantwortung von Nachfragen zur Schlussabrechnung rechtlichen Rat ein – so können ggf. Ablehnungen vermieden werden.
  • Bei Rückforderungsbescheiden gilt Eile: Die Fristen für Widerspruch (außerhalb Bayerns) oder Klage sind kurz!
  • In vielen Fällen ist es sinnvoll, fristwahrend Klage einzureichen, um Zeit für Akteneinsicht und eine individuelle Strategie zu gewinnen.
  • Auch ein Erlassantrag oder eine Ratenzahlung kann in Betracht kommen.

Wie rechtlicher Beistand helfen kann

Unsere Erfahrung zeigt: Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall und einer fundierten Argumentation ab. Insbesondere in der Kommunikation mit den Bewilligungsstellen und im Gerichtsverfahren ist eine juristisch präzise und frühzeitige Darstellung Ihrer Situation ausschlaggebend.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie von einer Rückforderung oder Nachfragen betroffen sind. Wir beraten Sie gern.

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