Was tun, wenn Patienten Behandlungsfehler formulieren?
Ärzte tragen in ihrem Beruf enorme Verantwortung: für ihre Patienten und deren Leben. Ärzten wir einiges abverlangt, nicht selten sind die Arbeitszeiten lang, die Aufgabenstellungen komplex, die Menschen emotional – ob im Krankenhaus, im Notdienst, der niedergelassenen oder auch der zahnärztlichen Praxis. Doch Ärzte sind auch Menschen. Auch ihnen können Fehler unterlaufen. Und dagegen können Patienten (oder ihre Angehörigen) klagen. In der Regel geht es dann um hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.
Vorwurf Behandlungsfehler – Was Ärzte jetzt tun können
Es im Sinne jedes Arztes, Behandlungsfehler von vornherein zu vermeiden. Um das zu gewährleisten, ist es sinnvoll, ein Qualitätsmanagement in der eigenen Praxis oder im Krankenhaus zu etablieren. Qualitätsmanagement ist in der Regel gängige Praxis. Durch eine regelmäßige Überprüfung der definierten Standards und regelmäßige Fortbildung aller Praxisangehörigen kann eine durchgehend hohe Behandlungsqualität gewährleistet werden.
Darüber hinaus ist eine durchgängige und sorgfältige Aufklärung aller Patienten über die Behandlung und die verschiedenen Optionen entscheidend. So können Missverständnisse vermieden und ein umfassendes Verständnis für anstehende Behandlungen geschaffen werden. Ein weiterer Punkt ist die umfängliche Dokumentation. Sie geschieht heute oft bereits digital.
Vorwurf durch Patienten – Wie Ärzte sich schützen können
In aller Regel werden Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, zuerst zum betreffenden Arzt gehen und die Vorwürfe formulieren. Dass Ärzte, die sich damit konfrontiert sehen, Vorwürfen ablehnend gegenüberstehen, ist natürlich. Dennoch sollten sie mit den Patienten in Dialog gehen und sich die Beschwerden aufmerksam anhören. Durch eine offene und verständliche Erklärung der Behandlung, möglicher Gefahren und ihrer Folgen kann hier Klarheit über Missverständnisse geschaffen werden. Dabei sollten Ärzte das sprachliche Niveau ihrer Patienten beachten, denn nicht jedem ist gegeben, Mediziner gut zu verstehen. Wenn ein Patient seinen Vorwurf formuliert hat, kann der betroffene Arzt mit einem Anwalt einschätzen, welche Schritte als nächstes zu gehen sind.
Praxisinterner Umgang mit dem Vorwurf von Behandlungsfehlern
Um professionell mit einem Vorwurf umgehen zu können, ist es notwendig, die Aufzeichnungen zur durchgeführten Behandlung zu überprüfen. Dafür müssen die durchgeführten Behandlungsschritte sorgfältig dokumentiert werden. Anhand dieser Dokumentation wird oft schon ersichtlich, ob tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist. Gegebenenfalls muss der Sachverhalt durch einen Experten oder Gutachter geprüft werden. In dieser Phase ist es ratsam, die Versicherung bereits darüber zu informieren, dass Vorwürfe im Raum stehen. Gute Versicherungsgesellschaften bieten Unterstützung an. Auch der Rechtsanwalt sollte bereits in dieser frühen Phase informiert werden. Denn: Bei einem Rechtsstreit ist Vorsicht geboten. Ärzte haben das Recht, zu Vorwürfen zu schweigen – ganz entgegen der Natur des Arztes, der in seinem Arbeitsalltag Aussagen schnell treffen und umgehend handeln muss. Durch die Beratung eines spezialisierten Anwalts für Medizinrecht kann hier ein möglicher Schaden begrenzt und für eventuelle kritische Punkte sensibilisiert werden.
Schlichtung und Mediation bei Vorwürfen im Arzthaftungsrecht
Nicht immer kommt es für Ärzte, denen ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, zu Gerichtsverfahren. Es gibt auch hier die Möglichkeit, durch Schlichtung und Mediation zu einer Einigung zwischen Arzt und Patient zu gelangen. Dafür gibt es Schlichtungsstellen der Ärztekammer und von der Haftpflichtversicherung. Auch empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt an ihrer Seite haben. Schlichtung und Mediation sind der Gerichtsverhandlung immer vorzuziehen, denn durch Prozesse laufen Ärzte Gefahr, einen enormen Reputationsverlust in Kauf nehmen zu müssen – egal wie der Prozess ausgeht. Im schlimmsten Fall geht ihr Fall durch die Medien und Vorverurteilungen führen zu Schäden, egal, welches Urteil ein Gericht fällt.
Ärzte vor Gericht
Gegen Ärzte können verschiedene Verfahren geführt werden. Infrage kommen Prozesse im
- Strafrecht,
- Berufsrecht oder
- Zivilrecht.
Unter Umständen finden diese Verfahren parallel statt. Im Strafrechtsprozess gegen Ärzte geht es zumeist um Vorwürfe, wie fahrlässige Tötung oder gefährliche Körperverletzung; im berufsrechtlichen Verfahren geht es regelmäßig um den Verlust der Approbation und ein Berufsverbot. In Zivilrechtsprozessen stehen Schmerzensgeld- oder Schadensersatzforderungen von Patienten im Fokus.
Ärzte, die sich mit Vorwürfen konfrontiert sehen, sollten da nicht alleine durchgehen. Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise im Arztrecht/Arzthaftungsrecht.
Wir beraten Sie als Arzt oder Ärztin zu den Vorwürfen eines Behandlungsfehlers, begleiten Sie in Mediations- und Schlichtungsverfahren und stehen Ihnen vor Gericht als Verteidiger zur Seite. Setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung.